DSGVO Formular

Vorgehensweise Nicht-Fußballer:

  • Formular komplett ausfüllen, entsprechend verneinen
  • WICHTIG: Punkt „Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen“ 

Einverständniserklärung des Mitglieds


zur Verwendung der persönlichen Daten und des Spielerfotos (bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters)

1. Hinweise zur Notwendigkeit des Fotos und der persönlichen Daten

Im Zusammenhang mit einem Fußballspiel muss überprüft werden, ob ein Spieler / eine Spielerin für diese Mannschaft spielberechtigt ist. Dazu wird u.a. auch ein Spielerfoto benötigt. Da diese Überprüfung des Spielrechtes auch online im DFBnet erfolgen kann, ist es zwingend notwendig, dass das Foto in das DFBnet hochgeladen wird. Ohne dieses Foto und das Hochladen desselben ist eine diesbezügliche Überprüfung des Spielrechtes nicht möglich. Gleiches gilt für die persönlichen Daten (Vorname, Nachname und Geburtsdatum).

2. Nutzung des Fotos und der persönlichen Daten

Das Spielerfoto ist für folgende Personen sichtbar:

  • Alle Mannschaftsverantwortlichen der Heimmannschaft (6 Wochen)
  • Alle Mannschaftsverantwortlichen der Gastmannschaft (6 Wochen)
  • Schiedsrichter (ggf. der Ersatzschiedsrichter) eines Spieles zwischen beiden Mannschaften (6 Wochen)
  • Der/die zuständige Staffelleiter/in und ggf. sein/e bzw. ihr/e Vertreter/in
  • Im Falle eines sportgerichtlichen Verfahrens: die entsprechenden Sportrichter/innen
  • DFBnet-Administratoren der DFB GmbH und des BFV

3. Datenschutz

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des BFV sowie des DFB bzw. der DFB GmbH, die Zugriffe auf diese Daten und das Foto haben, haben eine Datenschutzerklärung unterschrieben, die gewährleistet, dass keine zweckwidrige Verwendung und Weitergabe stattfindet. Der BFV gewährt eine sachgerechte Verwendung auch im Rahmen des § 4 Abs. 13 der Satzung:
Zur Erfüllung und im Rahmen des Verbandszwecks gemäß § 4, insbesondere der Organisation und Durchführung des Spielbetriebs sowie anderer Bereiche des Fußballsports, erfasst der Verband die hierfür erforderlichen Daten, einschließlich personenbezogener Daten von Mitgliedern der ihm angehörenden Vereine. Der Verband kann diese Daten in zentrale Informationssysteme des deutschen Fußballs einstellen.Ein solches Informationssystem kann vom Verband selbst, gemeinsam mit anderen Verbänden, vom DFB, gemeinsam mit diesem oder von einem beauftragten Dritten betrieben werden. Die Datenerfassung dient im Rahmen der vorgenannten Verbandszwecke vornehmlich

  • der Verbesserung und Vereinfachung der spieltechnischen und der organisatorischen Abläufe im Verband sowie im Verhältnis zum DFB und dessen Mitgliedsverbänden,
  • der Schaffung direkter Kommunikationswege zwischen Mitgliedern, Vereinen und Verband sowie zum DFB und dessen Mitgliedsverbänden und
  • der Erhöhung der Datenqualität für Auswertungen und Statistiken.

Von den zur Erfüllung der Verbandszwecke gespeicherten Daten können Name, Titel, akademische Grade, Anschrift, Geburtsjahr, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnungen und eine Angabe über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, der die Person angehört, insbesondere über die Vereinszugehörigkeit, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Werbezwecken im Interesse des Fußballs, insbesondere des Verbandes, der ihm angehörenden Vereine und deren Mitglieder, genutzt werden, soweit die Betroffenen der Nutzung nicht widersprechen. Um die Aktualität der gemäß Absatz 1 erfassten Daten zu gewährleisten, sind die Vereine verpflichtet, Veränderungen umgehend dem Verband oder einem vom Verband mit der Datenverarbeitung beauftragten Dritten mitzuteilen. Der Verband und von ihm mit der Datenverarbeitung beauftragte Dritte sind bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie an die Vorgaben und Bestimmungen der EU-Datenschutz- Grundverordnung gebunden. Sie stellen insbesondere sicher, dass die personenbezogenen Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt werden und ausschließlich die zuständigen Stellen Zugriff auf diese Daten haben.
Dies gilt entsprechend, wenn der Verband ein Informationssystem gemeinsam mit dem DFB oder anderen Verbänden nutzt und betreibt (Absatz 1 Unterabsatz 2). Zugriffsrechte dürfen nur erteilt werden, soweit dies zur Erfüllung der Verbandszwecke notwendig oder aus anderen Gründen (insbesondere Absatz 3) datenschutzrechtlich zulässig ist. Der Verband und von ihm mit der Datenverarbeitung beauftragte Dritte achten darauf, dass bei der Datenverarbeitung schutzwürdige Belange der betroffenen Mitglieder berücksichtigt werden. Die Vereine übertragen ihre sich aus § Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe h DS-GVO ergebenden regelmäßigen Kontrollpflichten über die Einhaltung der beim Auftragsdatenverarbeiter DFB GmbH getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz auf den BFV. Eine Funktion zum Herunterladen des Bildes aus dem DFBnet ist nicht gegeben. Gespeichert wird das Foto (und alle weiteren Daten des DFBnet) in einem Rechenzentrum in Deutschland. Auftraggeber ist DFB GmbH. Der BFV wiederum hat DFB GmbH beauftragt, die Bilder dort zu speichern. Der BFV hat dabei mit DFB GmbH eine „Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung" abgeschlossen, die unter anderem festlegt, dass die Daten vor Verlust und Missbrauch geschützt werden. Die vertraglich geregelte Zugriffskontrolle sieht unter anderem vor, dass DFB GmbH dafür Sorge trägt, dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert oder entfernt werden können.

4. Verweildauer der Fotos und der persönlichen Daten

Die Fotos werden als Referenzen zum jeweiligen Spielbericht gespeichert. Dies ist notwendig, um ggf. Nachweise für die Sportgerichtsbarkeit führen zu können, wenn Spielerfotos z.B. bewusst vor Spielen manipuliert werden. Für etwaige Sperren ist es daher notwendig, dass die Spielerfotos auch im Nachhinein eingesehen werden können.

5. Nutzungsrecht des Fotos

Die im Weiteren erwähnte Zusicherung, über die Bildrechte (insbesondere das Nutzungsrecht) zu verfügen, bedeutet (vereinfacht), dass der Spieler alle Rechte an dem Bild besitzt und die Nutzung des Bildes für die Spielrechtsüberprüfung erlaubt. Insbesondere bei Fotos von professionellen Fotografen ist dieses zu überprüfen, z.B. aber auch beim Download aus dem Internet. Bei selbst erstellten Fotos liegen die Rechte im Allgemeinen beim Fotografen. Diese Hinweise ersetzen jedoch selbstverständlich keine Rechtsberatung.

Um die oben genannte Spielrechtprüfung durchführen zu können, ist daher folgender Passus zu überprüfen und die entsprechende Option auszuwählen (Pflichtfeld bei zur Verfügung gestelltem Foto):

Der Spieler / die Spielerin (im Fall von Minderjährigen beide gesetzlichen Vertreter) sichert zu, über alle Bildrechte, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte zu verfügen, die erforderlich sind, um das zur Verfügung gestellte Spielerfoto zu verarbeiten und zu nutzen, insbesondere um es zeitlich und räumlich unbefristet zu speichern. Der Unterzeichnende ist ausdrücklich mit der vorgenannten Nutzung des Bildes einverstanden und willigt der zweckgebundenen Verarbeitung, Nutzung und Speicherung im vorgenannten Sinne ein.

Zusätzlich zur oben genannten Überprüfung des Spielrechtes können das Foto und die persönlichen Daten auch genutzt werden, um in Print- und Online-Medien zu erscheinen. Sollte dies gewünscht sein, so ist die folgende, freiwillige Zusatzoption entsprechend anzukreuzen.

Freiwillige Zusatzoption ohne Einfluss auf die Erteilung eines Spielrechts
Der Spieler / die Spielerin (im Fall von  Minderjährigen beide gesetzlichen Vertreter)  willigt hiermit ein, dass das zur Verfügung gestellte Lichtbild und die persönlichen Daten (Vor- und Nachname) durch den TSV 1904 Welden e.V., dem Bayerischen Fußball-Verband e. V. und die DFB GmbH in Print- und Online-Medien, wie z.B. auf den Internet-Seiten des Vereins, des Verbandes und auf der Online- Plattform BFV.DE einschließlich der damit verbundenen mobilen Angebote, des Druckerzeugnisses im Rahmen von Mannschaftslisten, Spielberichten oder Livetickern verwendet und an die Verleger von Druckwerken sowie Anbieter von Online-Medien zum Zwecke der Berichterstattung über Amateurund Profifußball übermittelt werden darf.

Im Fall von Minderjährigen unter 16 Jahren ist diese Zusatzerklärung für Minderjährige unter 16 Jahren zwingend erforderlich.

Die Einwilligung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen durch den Spieler / die Spielerin oder gesetzlichen Vertreter widerrufbar.

Der Widerruf kann gegenüber dem aktuellen Verein oder nach einer entsprechenden
Selbstregistrierung in der BFV-App durch den Spieler bzw. die Spielerin online erfolgen. Im Falle eines Widerrufs gegenüber dem Verein muss durch den Verein das Veröffentlichungskennzeichen im DFBnet unverzüglich entfernt werden.

Freiwillige Angaben:

Einwilligung in die Datenverarbeitung der vorbenannten Angaben

Ich bin damit einverstanden, dass die vorgenannten Kontaktdaten zu Vereinszwecken durch den Verein genutzt und hierfür auch an andere Mitglieder des Vereins (z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften, Organisation des Spielbetriebs etc.) weitergegeben werden dürfen. Mir ist bekannt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung der vorbenannten Angaben freiwillig erfolgt und jederzeit durch mich ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen

Ich willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person bei sportlichen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und sowohl auf unserer Homepage als auch in anderen Medien (z.B. regionale Zeitungen und Broschüren, soziale Netzwerke) verwendet werden dürfen.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden.
Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verein erfolgen.
Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch den TSV 1904 Welden e.V. nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Der TSV 1904 Welden e.V. kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.
Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass trotz meines Widerrufs Fotos und Videos von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen.